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2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.4. Rechtsprechung
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Gericht: BVerfG 2. Senat 3. Kammer
Datum: 1993-09-08
Az: 2 BvR 1707/93
Nichtannahmebeschluß ohne Begründung: Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Finanzamt die Herabsetzung der Steuern ablehnt, die ein Steuerpflichtiger nach dem Kirchenaustritt mit der Begründung beantragt hatte, der Staat erbringe mit dem Gesamtsteueraufkommen auch Leistungen zur Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG Baden-Württemberg von 1992-12-02 (7 K 183/91) wird daher nicht zur Entscheidung angenommen. pt
Fundstelle
StE 1993, 594